Ballastwasser-Übereinkommen tritt in Kraft

Ballastwasser-Übereinkommen tritt 2017 in Kraft

Verbindliche Regeln sollen die schädliche Ausbreitung von Meeresorganismen durch Schiffe verhindern. Mit dem Beitritt Finnlands ist das Quorum für die Einführung erfüllt.

Vor zwölf Jahren wurde es verabschiedet, nun kann es in Kraft treten: das internationale Ballastwasser-Übereinkommen. Wie die Seeschifffahrts-Organisation IMO mitteilte, sind inzwischen 52 Länder, die für insgesamt 35,1441 Prozent der Welthandelstonnage stehen, der Konvention beigetreten. Den Ausschlag für das Überschreiten der maßgeblichen 35-Prozent-Hürde habe die Unterzeichnung durch Finnland am Donnerstag, den 8. September 2016 gegeben, hieß es. Genau ein Jahr später werde das Abkommen in Kraft treten.

„Dies ist ein wirklich bedeutender Meilenstein für die Gesundheit unseres Planeten“, sagte IMO-Generalsekretär Kitack Lim in London. „Das Inkrafttreten des Ballastwasser-Übereinkommens minimiert nicht nur das Risiko der Invasion ortsfremder Arten über das Ballastwasser, es schafft auch global einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die internationale Schifffahrt.“

Bei der Verabschiedung im Jahr 2004 war festgelegt worden, dass mindestens 30 Staaten mit zusammen mehr als 35 Prozent der globalen Handelstonnage das Abkommen ratifizieren müssen, bevor es Gültigkeit erlangen kann. Anfangs hatten viele Länder gezögert, auch weil die für einen ökologisch verträglichen Umgang mit dem Ballastwasser erforderliche Technik noch nicht ausgereift war. Inzwischen stehen aber nach Angaben der IMO mehr als 60 erprobte Systeme zur Verfügung. Diese müssen nun an Bord von Schiffen installiert werden.

Die Störung regionaler Ökosysteme durch ortsfremde Meeresorganismen verursacht regelmäßig wirtschaftliche Schäden in Millionenhöhe. Eingeschleppte Arten, die in der neuen Umgebung keine natürlichen Feinde haben, können nicht nur ganze Fischbestände bedrohen. Durch invasive Arten kommt es oft auch zu folgenschweren Problemen etwa an Wasserkraftwerken, Schleusenanlagen oder Bewässerungssystemen.

Bei geringer Beladung ist die Aufnahme von Ballastwasser für die Stabilität von Schiffen meist unerlässlich. Wenn Fracht an Bord gebracht wird, muss es dagegen abgepumpt werden. Gemäß des Übereinkommens, das voraussichtlich am 8. September 2017 in Kraft tritt, müssen dann aber zunächst alle im Ballastwasser enthaltenen Kleinstlebewesen und Krankheitserreger herausgefiltert oder unschädlich gemacht werden. Deutschland war der Konvention bereits im Jahr 2013 verbindlich beigetreten.


Weiterführende Informationen in der
Pressemitteilung der IMO (International Maritime Organization) zum bevorstehenden Inkrafttreten des Abkommens. Basisinformationen zum Thema Ballastwasser bietet das Internet-Portal www.deutsche-flagge.de des Bundesverkehrsministeriums.