Schwefel-Grenzwert soll durch Transportverbot für "illegalen" Treibstoff durchgesetzt werden.

Bündnis gegen Mitführung von „illegalem“ Treibstoff

Ab 2020 gilt in der Schifffahrt ein neuer Schwefel-Grenzwert. Um die Einhaltung zu sichern, wollen Umwelt- und Branchen-Verbände klare Vorgaben durchsetzen.

In knapp zwei Jahren dürfte die Luft an den Küsten deutlich sauberer werden – und zwar weltweit. Denn laut Beschluss der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO darf der Schwefelgehalt im Treibstoff von Schiffen ab dem 1. Januar 2020 nur noch maximal 0,5 Prozent betragen. Doch wer soll das auf hoher See kontrollieren? Um Missbrauch zu verhindern, fordert ein breites Bündnis aus Umweltschützern und Reedereiverbänden nun, dass nicht-konforme Kraftstoffe generell von Bord verbannt werden.

Die Sorge gilt dabei nicht nur der Umwelt. Die Reeder müssen künftig entweder auf hochwertigere Treibstoff-Arten umstellen oder ihre Schiffe mit Abgasreinigungsanlagen ausstatten. Beides verursacht erhebliche Mehrkosten. Wer die Grenzwerte einfach ignoriert, kann also auf illegale Art sehr viel Geld sparen – und sich damit Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschaffen.

Wenn eine konsequente Durchsetzung der neuen Vorgaben nicht gewährleistet sei, bestehe die Gefahr eines „unfairen Wettbewerbs“, heißt es in der gemeinsamen Stellungnahme von zehn Organisationen. Eine effektive Kontrolle sei in der Praxis aber nur über ein „Transportverbot“ möglich. Sofern ein Schiff nicht mithilfe eines eingebauten Scrubbers die Emissionsgrenzwerte einhalten könne, „sollte es keinen Grund geben, nicht-konforme Treibstoffe zu transportieren“.

Zu den Unterstützern des Vorstoßes zählen unter anderem die internationalen Reedereiverbände Bimco, ICS und Intertanko, der Kreuzfahrtverband Clia sowie die Umweltorganisationen WWF und Friends of the Earth. Anlass der Stellungnahme ist eine bevorstehende Sitzung des zuständigen Ausschusses der IMO (Sub-Committee on Pollution Prevention and Response) vom 5. bis 9. Februar. Dort soll auch über eine entsprechende Anpassung der „Anlage VI“ des Marpol-Übereinkommens zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe diskutiert werden. Eine endgültige Entscheidung wird frühestens im Oktober 2018 erwartet.

 

Weitere Informationen:
Statement der IMO vom 9. Februar 2018 (nach der Sitzung des zuständigen Ausschusses)