Konvention zum Umgang mit Ballastwasser tritt in Kraft

Maritime Branche lobt neue Regeln für Ballastwasser

Nach jahrelangem Tauziehen ist die internationale Ballastwasser-Konvention nun in Kraft getreten. Das BSH sieht darin einen „Meilenstein für den Umweltschutz“.

Zum Schutz der Meere vor invasiven Arten wurde bei der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation IMO bereits 2004 ein Regelwerk zum Umgang mit Ballastwasser verabschiedet. Seit dem 8. September 2017 ist dieses nun für alle Schiffe weltweit verbindlich gültig. Neubauten müssen ab sofort strenge Qualitätsanforderungen an das von Bord gehende Ballastwasser erfüllen. Für bestehende Schiffe gelten diese nach einer Übergangsphase spätestens ab 2024. Außerdem wird von allen Besatzungen eine genaue Dokumentation ihres Ballastwasser-Managements verlangt.

Ballastwasser sichert bei leeren Frachträumen die Stabilität eines Schiffes. Wird im nächsten Hafen wieder Ladung aufgenommen, wird das Wasser dort abgepumpt. Dabei werden allerdings oft auch ortsfremde Organismen freigesetzt, die den Ökosystemen in der neuen Umgebung schwer schaden können. Genau das soll die neue IMO-Konvention verhindern. In der Übergangsphase dürfen die Ballastwassertanks nur noch in küstenfernen Gebieten entleert werden. Langfristig muss jedes Schiff ein System zur Ballastwasser-Behandlung an Bord haben. Ansonsten bleibt nur die Nutzung einer speziellen Auffanganlage an Land.

Mit den nun in Kraft getretenen Anforderungen werde „eine der größten Bedrohungen für das ökologische und wirtschaftliche Wohlergehen des Planeten“ bekämpft, sagte IMO-Generalsekretär Kitack Lim. Invasive Arten seien nicht nur eine Gefahr für die Biodiversität und die natürlichen Ressourcen der Erde. Sie hätten auch direkte und indirekte Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen. Hinzu kämen oft erhebliche finanzielle Schäden. Die Präsidentin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), Monika Breuch-Moritz, bezeichnete das Ballastwasser-Übereinkommen als einen „Meilenstein für den marinen Umweltschutz“.

Auch der Verband Deutscher Reeder (VDR) begrüßte das Inkrafttreten der internationalen Konvention. „Wenn Schiffe das Ballastwasser an Bord reinigen, können Kleinstlebewesen nicht mehr als ‚blinde Passagiere‘ in fremde Meeresregionen mitreisen und das Ökosystem beeinflussen“, sagte Ralf Nagel, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied des VDR. Die IMO habe damit wirksam globale Standards gesetzt, die für alle Reedereien gültig seien und deshalb den Wettbewerb nicht verzerrten.

Nagel gab allerdings zu bedenken, dass sich die finanziellen Belastungen für die Schiffseigner durch das Ballastwasser-Übereinkommen weiter erhöht hätten. „In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob jede Reederei angesichts der schweren Schifffahrtskrise in der Lage sein wird, die Investition von bis zu zwei Millionen Euro pro Schiff zu tätigen“, sagte er. Nach Angaben des VDR muss weltweit innerhalb der nächsten sieben Jahre auf insgesamt etwa 40.000 Schiffen eine Ballastwasser-Behandlungsanlage installiert werden.

 

IMO-Grafik zur Ballastwasser-Konvention

 

Weitere Informationen:
Video der IMO zur Erläuterung der neuen Konvention
Pressemitteilung der IMO zum Inkrafttreten
Hintergrund zum Thema auf der Website des BSH