Gebühren-Pause am Nord-Ostsee-Kanal vermeidet zusätzliche Emissionen

Gebühren-Pause am NOK vermeidet Extra-Emissionen

Wegen der Corona-Krise verzichtet der Bund bis Jahresende auf Einnahmen aus seiner wichtigsten künstlichen Wasserstraße. Das kommt auch der Umwelt zugute.

Der pandemie-bedingte Einbruch des Handels zeigt sich auch am Nord-Ostsee-Kanal: Die Zahl der Schiffspassagen ist deutlich zurückgegangen. Gleichzeitig sorgt aber auch der niedrige Ölpreis dafür, dass viele Schiffe den Umweg rund um Dänemark in Kauf nehmen. Denn die zusätzlichen Treibstoff-Kosten fallen im Vergleich zu den Kanal-Gebühren kaum noch ins Gewicht. Mit einer befristeten Aussetzung dieser „Befahrungsabgaben“ wollen die Kanal-Betreiber nun gegensteuern.

Um die Attraktivität des Kanals wieder zu steigern, verzichtet der Bund bis Ende Dezember auf Einnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro. Hintergrund ist vor allem die Sorge um die Arbeitsplätze, die mit den Schiffspassagen verbundenen sind. Nicht nur die mehr als 300 Lotsen und etwa 160 Kanalsteurer seien gefährdet, betont die SPD-Politikerin Bettina Hagedorn, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen. Auch Schiffsmakler, Werften, Handwerksbetriebe, Schiffsausrüster und Teile der Tourismus-Branche seien vom Nord-Ostsee-Kanal abhängig.

Nebenbei dürfte die Maßnahme dazu beitragen, in großem Umfang unnötige Emissionen zu vermeiden. Durch Nutzung des Nord-Ostsee-Kanals verkürzen sich die Wege der Schiffe laut der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) nämlich im Durchschnitt um 250 Seemeilen (463 Kilometer). Auf einer Route von Dover nach Kiel werden im Vergleich zu dem Weg über Skagen den Angaben zufolge sogar 368 Seemeilen (682 Kilometer) eingespart; von Hamburg nach Stockholm oder Riga 336 Seemeilen (622 Kilometer).

„Das Aussetzen der Befahrungsabgaben ist ein wichtiger Schritt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Nord-Ostsee-Kanals wiederherzustellen“, lobt Jens Broder Knudsen, Vorsitzender der „Initiative Kiel-Canal“, in einer Stellungnahme. Erforderlich sei nun eine Prüfung, ob das zeitlich befristete Aussetzen der Abgaben ausreiche, oder ob eine dauerhafte Aussetzung gesamtwirtschaftlich die bessere Lösung darstellen würde.

Die Verordnung zur Aussetzung der Befahrungsabgaben am Nord-Ostsee-Kanal wurde am 22. Juli im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit am 23. Juli (Mitternacht) in Kraft getreten, wie die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) auf Anfrage von „Green Shipping News“ bestätigte. In einem „Infopapier“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) wurde anlässlich des Beginns der „Gebühren-Pause“ betont, dass die Maßnahme auch die Wettbewerbsfähigkeit des Hafens Hamburg sowie der übrigen Nord- und Ostseehäfen stärke, da ein Rückgang der durch den Nord-Ostsee-Kanal transportierten Ladung auch zu Einbußen im Gesamtumschlag dieser Häfen führe.