Landstrom-Anlage für Fähren von Color Line in Kiel geplant

Landstrom-Pläne in Kiel werden allmählich konkret

Ab 2019 sollen erste Fähren während der Liegezeit in Kiel mit Ökostrom versorgt werden. Auch für Kreuzfahrtschiffe könnte es bald „passende Steckdosen“ geben.

In Oslo gibt es schon seit 2011 eine Landstrom-Anlange – sobald die Fähren aus Kiel dort ankommen, werden sie daran angeschlossen. Die Schiffsmotoren bleiben aus, die Stadtluft bleibt sauber. Auf deutscher Seite funktioniert das bisher nicht. Obwohl die Voraussetzungen für die saubere Technik an Bord vorhanden sind, müssen die Schornsteine der „Color Magic“ und der „Color Fantasy“ in Kiel jeden Tag stundenlang qualmen. Knackpunkt sind die Kosten. Nun aber ist eine Lösung in Sicht.

Der Seehafen Kiel hat eine Investition von gut einer Million Euro angekündigt. Ein Teil der Summe könnte über eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein abgedeckt werden. „Am Norwegenkai entsteht die Pilotanlage für den Kieler Hafen. In den kommenden Jahren wollen wir dann auch das Kreuzfahrtterminal am Ostseekai sowie den Schwedenkai mit Landstrom-Anlagen ausstatten“, sagte Hafenchef Dirk Claus Mitte Juli im Rahmen eines Termins mit Thilo Rohlfs, Staatssekretär im Landesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Seit 2011 wurde in Kiel immer wieder über den Bau einer Landstrom-Anlage diskutiert. Doch das Interesse der Reedereien hielt sich meist in Grenzen. Denn während etwa Color Line in Oslo recht günstigen Strom aus Wasserkraft beziehen kann, ist die externe Versorgung von Schiffen in Deutschland deutlich teurer als der herkömmliche Betrieb über Schiffsdiesel. Claus sprach sich daher erneut auch für eine Befreiung des Landstroms von der EEG-Umlage aus. „So wird ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, um Emissionen während der Hafenliegezeiten weiter zu reduzieren“, sagte er.

 

Weitere Informationen:
„Hamburger Hafen erhöht Rabatt für Landstrom-Kunden“
„Cuxhaven erhält Landstrom-Anschluss für Schiffe“
Pressemitteilung des Seehafens Kiel vom 18.7.2018